Ihr Antrag auf Assistenz wurde abgelehnt, weil sie nach der Geburt nur zehn statt der vertraglich vereinbarten 20 Stunden arbeitete. Das Gericht widersprach deutlich: Der Anspruch auf Arbeitsassistenz ergibt sich aus der Behinderung – nicht aus dem Stundenumfang. Eine elternzeitbedingte Reduzierung sei nachvollziehbar und kein Ausschlusskriterium.
"Mein Bedarf hat sich nicht geändert – nur der Stundenumfang", betont Hübner. "Die Ablehnung empfand ich als doppelte Diskriminierung."
Arbeitsassistenz ist eine unverzichtbare Unterstützung, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, Barrieren im Beruf zu überwinden – etwa beim Umgang mit nicht barrierefreien Dokumenten oder komplexen digitalen Systemen. Gerade in der Elternzeit ist Teilzeitarbeit für viele Mütter essenziell, um beruflich am Ball zu bleiben. Für Mütter mit Behinderungen geht es dabei oft nicht nur um berufliche Teilhabe, sondern auch um finanzielle Existenzsicherung – sie sind oftmals auf ihr Einkommen angewiesen und können sich keinen vollständigen Ausstieg aus dem Beruf leisten.
Was für Mütter ohne Behinderung selbstverständlich ist – Elternzeit zu nehmen, Elterngeld zu beziehen und in Teilzeit zu arbeiten –, wird Müttern mit Behinderungen bislang erschwert oder sogar verwehrt. Das Urteil macht deutlich: Auch sie haben das Recht, Familie und Beruf zu vereinbaren – mit den gleichen Unterstützungsleistungen wie alle anderen.
Ein weit verbreitetes Vorurteil lautet: Wenn die Mutter eine Behinderung hat, macht bestimmt alles der Vater zu Hause. Dieses Bild ist nicht nur realitätsfern, sondern zeigt exemplarisch, wie tiefgreifend doppelte Diskriminierung wirkt. Während Mütter ohne Behinderung selbstverständlich als Hauptverantwortliche für Care-Arbeit gelten, scheint bei Müttern mit Behinderung plötzlich das Geschlecht zweitrangig – "Behinderung schlägt Geschlecht". Diese gesellschaftliche Sichtweise blendet die Lebensrealität betroffener Frauen aus – und benachteiligt sie gleich mehrfach.
Die Studie “Frauen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt” von Aktion Mensch und dem Institut der deutschen Wirtschaft zeigt, wie sich diese doppelte Diskriminierung in Zahlen niederschlägt: Frauen mit Behinderung haben die niedrigste Erwerbsquote aller untersuchten Gruppen. Sie verdienen im Schnitt 667 Euro netto weniger pro Monat als Männer mit Behinderung. Und sie arbeiten am häufigsten in Teilzeit oder Minijobs – oft aus familiären Gründen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz setzt ein wichtiges Zeichen gegen diese strukturelle Ungleichbehandlung. Es stärkt das Recht behinderter Mütter, Elternschaft und berufliches Leben gleichberechtigt zu gestalten – mit den nötigen Hilfen und ohne diskriminierende Hürden.
“Es darf nicht sein, dass ich als Mutter mit Behinderung in der Elternzeit schlechter gestellt werde als andere Mütter – nur weil ich auf Arbeitsassistenz angewiesen bin", sagt Olga Hübner. "Dieses Urteil macht Mut – und hoffentlich Schule.”