26.09.2023
Außerklinische Intensivpflege – Unterstützung durch Betroffene

Das Inkrafttreten des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes macht Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege das Leben schwer. Das neue Projekt „Informationen und Hilfe für Menschen mit Bedarf an Außerklinischer Intensivpflege“ bietet Unterstützung für alle Betroffenen. Durchgeführt wird es durch unseren Dachverband, die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL).

Ab dem 31.10.2023 benötigen Menschen, die bisher im Rahmen der häuslichen Krankenpflege versorgt wurden, außerklinische Intensivpflege (AKI). Dies ist mit enormem Aufwand verbunden für Versicherte, die beatmet werden oder tracheotomiert sind: Sie müssen nun mit jeder Verordnung der AKI eine Potenzialerhebung durch besonders qualifizierte Vertragsärzt*innen nachweisen, ob die Beatmungsmaßnahmen nicht reduziert werden können.

Dies steht im Widerspruch zu den in Deutschland geltenden Antidiskriminierungsvorschriften. Das Projekt „Informationen und Hilfe für Menschen mit Bedarf an Außerklinischer Intensivpflege“ des ISL klagt diesen Missstand an. Betroffene können sich beim Projekt niedrigschwellig informieren und beraten lassen sowie austauschen. Außerdem sammelt das Projekt Erfahrungsberichte, um das neue Gesetz aus Sicht der Betroffenen zu begleiten.

Wer für eine telefonische Erstberatung Kontakt aufnehmen will, kann dies unter der Nummer 030 – 235 935 199 tun.

Es ist eine erste Reihe an Zoom-Veranstaltungen für Betroffene und Angehörige geplant. Details zu diesen und zur Anmeldung sowie allgemeine Informationen finden Sie im Flyer. Am 18.09.2023 fand ein erfolgreicher erster Workshop mit rund 50 Teilnehmer*innen statt.

Wer anonym einen Erfahrungsbericht einreichen möchte, kann dies auf der Website des Projektes tun.

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