Hier geht es direkt zum Eckpunktepapier in Leichter Sprache.
Hier geht es direkt zum Eckpunktepapier in schwerer Sprache.
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt sind in der UN-BRK festgelegt. Die UN-Staatenprüfung im letzten Jahr hat ergeben, dass die momentane Situation der Werkstätten in Deutschland gegen die Konvention verstößt. Deshalb hat das BMAS einen Reformprozess eingeleitet.
Die geplante Reform sieht Änderungen in vier Handlungsfeldern vor:
- Zugang in die Werkstatt
- Übergang aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Werkstattentgelt: Transparenz und Angemessenheit
- Teilhabe von Menschen mit komplexen Behinderungen
Das Eckpunktepapier zeigt die Missstände aus Sicht der Monitoringstelle im Detail auf und enthält konkrete Forderungen zur Umsetzung der UN-BRK.