Digitale Barrierefreiheit bedeutet: Online-Angebote müssen leicht zu finden, gut verständlich und für alle zugänglich sein. Nur so können alle gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen. Bund, Länder und Kommunen sollen digitale Barrierefreiheit als festen Standard einführen und bestehende Gesetze besser umsetzen.
Die Erklärung beruft sich auf bestehende Gesetze wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Onlinezugangsgesetz (OZG). Diese bilden eine gute Basis, müssen aber besser umgesetzt werden.
Die wichtigsten Forderungen:
- Digitale Innovationen sollen Inklusion fördern und von Anfang an barrierefrei sein.
- Gesetze müssen konsequenter durchgesetzt werden, mit klaren Kontrollen und Sanktionen.
- Mehr Produkte und Dienstleistungen sollen barrierefrei werden.
- Die öffentliche Verwaltung soll Vorbild sein – durch barrierefreie Angebote, Schulungen und Beteiligung von Menschen mit Behinderungen.
- Menschen mit Behinderungen sollen bessere Unterstützung beim Umgang mit digitalen Angeboten erhalten.
Zum Treffen wurde außerdem eine weitere Erklärung zur Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen.
Weitere Informationen zur Hamburger Erklärung gibt es auf der Homepage der Stadt Hamburg.
Die Erklärung als PDF-Dokument kann hier eingesehen werden.