Das neue Lagebild von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen des Bundeskriminalamtes zeigt, dass die Gewaltzahlen jedes Jahr steigen. Um dem entgegenzuwirken, ist das Gewalthilfegesetz aus dem Koalitionsvertrag ein wichtiger Baustein. Die Istanbul Konvention zum Schutz vor Gewalt an Frauen soll darin umgesetzt werden. Deshalb dürfe das Gesetz auch nach dem Aus der Ampel nicht hintenüberkippen, so die langjährige Koordinatorin im Weibernetz, Martina Puschke.
Damit Frauen mit und ohne Beeinträchtigungen Schutz in Frauenhäusern und Unterstützung in Frauennotrufen und -beratungsstellen bekommen können, muss im Gewalthilfegesetz garantiert werden:
- dass alle Frauen und Mädchen egal mit welcher Beeinträchtigung, Herkunft, sexuellen Orientierung überall in Deutschland wohnortnah Hilfen in Anspruch nehmen können
- dass Frauenhäuser und -beratungsstellen barrierefrei werden und hierfür die notwendige Finanzierung bereitgestellt wird
- dass Barrierefreiheit umfassend umgesetzt wird, indem alle Kategorien von Beeinträchtigungen berücksichtigt werden (Mobilitäts-, Sinnes- und psychische Beeinträchtigungen sowie Lernschwierigkeiten)
- dass auch die Personalschlüssel im Hilfesystem angepasst werden, um den Bedarfen von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen gerecht zu werden.
In Deutschland herrscht aktuell ein Mangel an Plätzen in Schutzeinrichtungen. Dadurch bestehen erhebliche Sicherheitsmängel, gerade auch für Frauen mit Beeinträchtigungen. Dies wurde bei der ersten Staatenprüfung zur Umsetzung der Istanbul Konvention im Jahr 2022 angemerkt.
Weibernetz e.V. streitet für eine Verbesserung dieser Situation. Dabei setzt der Verein sich gezielt für den Schutz vor Gewalt gegen Frauen mit Behinderung, Intersektionalität und gegen Sexismus und Ableismus ein.