Am 1. Juli schon soll die neue "Satzung über die Nutzung der städtischen Unterkünfte für die Unterbringung obdachloser Menschen" in Kraft treten, sofern sie vom Mainzer Stadtrat beschlossen wird. Wohnungslose Menschen müssten von da an grundsätzlich finanziell für Übernachtungsaufenthalte in Unterkünften der Sozialhilfe aufkommen – notfalls aus dem eigenen Geldbeutel.
Der Mainzer Verein Armut und Gesundheit, der sich seit seiner Gründung 1997 für wohnungslose Menschen einsetzt, positioniert sich klar gegen diese Pläne. In einer Stellungnahme gibt er zu bedenken, dass ein möglichst niedrigschwelliger Zugang zu den Übernachtungsangeboten besonders wichtig sei. Nicht alle wohnungslose Menschen hätten Anspruch auf staatliche Bezüge. Bei Beschluss der vorliegenden Satzung sei eine Ungleichbehandlung zu erwarten. Man stehe gerne zur Verfügung, in Kooperation mit allen Beteiligten eine neue Konzeption zu erwirken.
Das ZsL Mainz schließt sich der Einschätzung der Expert*innen von Armut und Gesundheit an. Viele wohnungslose Menschen sind zusätzlich von (chronischen) Krankheiten und Behinderungen betroffen. Für diese Personengruppen sind unnötige Hürden bei der Unterbringung besonders prekär, da Übernachtungen im Freien den gesundheitlichen Zustand verschlechtern können. Eine Nachbesserung der Satzung wäre daher aus unserer Sicht wichtig.
Stellungnahme von Armut und Gesundheit in Deutschland e. V.
Berichterstattung des SWR
Berichterstattung der FAZ
01.04.2025
ZsL Mainz lehnt geplante Gebühren für Wohnungslose in Mainz ab

© Armut und Gesundheit in Deutschland e. V.